TSE Bestellbestätigung

TSE Bestellbestätigung

Viele bitten in der aktuellen Zeit um eine Bestätigung der von ihnen durchgeführten TSE-Bestellbestätigung.
Hierzu ist die aktuelle Rechtssrechung wie folgt formuliert:
"Viele Bundesländer bieten einen zusätzlichen Aufschub bis 31.03.2021 zur Inbetriebnahme der Technischen Sicherheitseinrichtung an. 
Dazu muss der Steuerpflichtige nachweisen können, dass er die TSE fistgerecht (bis 31.08.2020 o. 30.09.2020, je nach Bundesland) und verbindlich (bei uns) bestellt (in Auftrag gegeben) hat!"

= im Klartext:
Sie müssen ihre getätigte Mailbestellung unbedingt aufheben und am Besten noch ausdrucken.
Denn im Falle einer Sichtprüfung durch das Finanzamt, müssen sie ihre TSE-Bestellung nachweisen können.
= wir müssen ihnen keine Bestätigung ihrer Bestellung zukommen lassen, da sie ja selbst den Nachweis der Bestellung erbringen müssen.


Sollte ihr Steuerberater jedoch eine Bestätigung ihrer TSE-Bestellung für notwendig erachten,
können sie gerne einen 2 Zeiler als Bestätigung per Mail erhalten (diesen bitte seperat bei uns per Mail anfordern).

Ablauf ihrer Bestellung:
Wir werden Anfang 01/2020 und Anfang 02/2021 damit beginnen die von ihnen bestellen TSE´s in Rechnung zu stellen.
Die Bezahlung ihrerseits erfolgt im Erstellungsmonat der Rechnung (01/02-2021).
Die Auslieferung der TSE erfolgt unmittelbar/zeitnah nach ihrer Bezahlung.
Für die Inbetriebnahme der TSE werden wir eine kostenlose, detaillierte Hilfe als PDF und ein Video bereitstellen.