Was ist eine GDPDU konforme Kasse?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Aufzeichnungspflichten für Unternehmer mit Barumsätzen präzisiert und bestimmt, dass alle Kasseneinzeldaten revisionssicher aufzubewahren sind.
Hierzu gibt es vom BMF Dokumentationen , die im Forum für elektronische Steuerprüfung als PDF, schön hierarchisch aufgelistet sind, die die ständigen Erweiterungen oder neuen Formulierungen dokumentieren.

Was ist GOBD?

Das sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Unterlagen und Aufzeichnungen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff beschreiben die Rechte und Pflichten im Umgang mit digitalen Buchführungsdaten.


Hat WaWi-Profi 3.x ein GDPPU-GOBD Zertifikat?

Dazu müsste erst einmal geklärt werden, was ein solches Zertifikat ist, und wo es das gibt!

Im Datenblatt des Bundesamtes für Finanzen  unter Punkt 17 steht klar und eindeutig:
17. Besteht die Möglichkeit, das vorhandene oder geplante DV-System von der Finanzverwaltung als „GDPdU-konform" zertifizieren zu lassen?

Antwort vom Budesamt für Finanzen :

Nein. Insbesondere die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination selbst marktgängiger Buchhaltungs- und Archivierungssysteme lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzverwaltung zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. „Zertifikate" Dritter entfalten gegenüber der Finanzverwaltung keine Bindungswirkung.Im  Übrigen hängt die Ordnungsmäßigkeit eines im Rechnungswesen eingesetzten Verfahrens letztlich von mehreren Kriterien ab (z. B. auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten).

Auch „Zertifikate“ von „sogenannten unabhängigen Prüfstellen“ beinhalten fast immer „ bei sachgerechter Anwendung “! Damit sind diese Stellen aus jeder rechtlichen und schwer nachzuweisenden „sachlichen Anwendung“ Nummer raus. Somit ist auch die alleinige Vorlage einer solchen Bescheinigung für Abschlussprüfer meistens nicht ausreichend, denn diese " unabhängigen Prüfstellen " können keine sachgemäße Anwendung Ihrerseits garantieren.

Ab 01/2020 muss sich jeder Softwarehersteller für Kassenvorgänge beim Bundesamt für Finanzen zertifizieren lassen. Auch wir werden uns frühzeitig registrieren lassen.
 

Erfüllt WaWi-Profi 3.70 9.1.x Die GDPDU GoBD Norm/Anforderungen?

Ja , WaWi-Profi 3.70 9.1.x speichert alle steuerrelevanten Daten (für mind. 10 Jahre), ersetzt aber nicht den Steuerberater!

Auch können Prüfer auf die Daten zugreifen und auswerten/kontrollieren (externe Datenträgerbereitstellung)! Getätigte relevante Daten können nachträglich nicht verändert werden, und können gf. nur durch Gegenbuchungen korrigiert werden (so macht es der Steuerberater auch). Protokollierungen von Benutzerrelevanten Aktionen werden protokolliert. Auch beinhaltet WaWi-Profi 3.x eine Exportschnittstelle für die Weitergabe der gebuchten Daten/Umsätze an den Steuerberater.

Somit sind die Daten jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell verfüg- und lesbar! Auch werden die Daten über einen Zeitraum von 10 Jahren o. länger gespeichert.
Auch werden Daten nicht ausschließlich „komprimiert (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages- oder Monats-Z-Bericht)“ zur Verfügung gestellt,
sondern liegen im Detail (Einzelbuchungen) vor. Auch sind die Daten bei sachgemäßer Anwendung  im Ursprung nicht veränderbar.

Und somit entspricht WaWi-Profi 3.x den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme.
Eine Beschreibung der Schnittstellen finden Sie in der Hilfe unter GDPdU-Struktur.
Es gilt an dieser Stelle natürlich immer das Prinzip der "sachgemäßen Anwendung"!

Sollten Sie u.U. eine ältere Version als 3.70 9.1.x besitzen, sollten Sie Ihre Version updaten, um GDPDU/GoBD konform und rechtssicher zu sein.
 

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Weiterführende Informationen: Elektronische Steuerprüfung, GDPDU-Wikipedia, GoBD-Wikipedia