Batteriegesetz


Hinweis zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir entsprechend dem Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:

Sie haben als Endverbraucher die Möglichkeit, Batterien und Akkus aus dem jeweiligen Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Verkäufers/Händlers unentgeltelich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Verkäufers/Händlers zurücksenden. 

Sie können die Batterien und Akkus auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort, also überall dort, wo Sie Batterien erwerben können, zurück geben. 

Im übrigen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurück zu geben. 

Des weiteren sind Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, mit dem Symbol einer durchgestrichenne Mülltonne und zusätzlich mit dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. Hg = Quecksilber; Cd = Cadmium; Pb = Blei) gekennzeichnet.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.


Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.