neu in Version 3.70 9.1.5
PCH, LS, ANG
Beim Suchen von Rechnungen (Menüleiste, "Nach Kriterien suchen") kam eine weitere Filteroption hinzu:
Die können nun nach dem Rechnungsbetrag suchen (Gesamtsumme - vergebenes Skonto)
Systemeinstellungen, Kasse
In der Karteikarte Allgemein der Kasse, kam eine weiter Checkbox hinzu:
"Tagesabschluss, ggf. Korrekturbuchungen nach Wechselgeldkontrolle erstellen?"
Was bedeutet dies?
Wenn Sie einen Tagesabschluss machen und vor dem Tagesjournaldruck Ihr Wechselgeld zählen.
Wenn es nun zu einer Differenz des errechneten Kassenbestands zum Ihrer Wechselgeldzählung kommt, erfolgt automatisch eine Korrekturbuch in der Kasse um die entstandene Differenz.
Aber VORSICHT:
Wenn Korrekturbuchungen für einen Tagesabschluss vorliegen, können Sie nachträglich evtl. vergessene (Löhne, Ausgaben, Privatentnahmen, Privateinlagen) nicht mehr eintragen!
Beispiel:
Sie haben ab 30.10.2016 einen TG gemacht.
Laut Kassenbestand sollten Sie 500.- in der Kasse haben.
Sie zählen aber nur 490.-
Somit wird eine Korrekturbuch im Kassenbuch vom 10.- erstellt.
Wenn Ihnen nun am 02.11.2016 auffällt, dass Sie noch einen Tankbeleg vergessen haben einzugeben, können Sie diesen NICHT mehr nachträglich ins Kassenbuch eintragen, da der Tagesabschluss für den 30.10.2016 ja bereits erstellt ist, und auf diesen Tagesabschluss auch steht, dass einen Zähldifferenz von 10.- vorliegt. Sie müssen dann den "vergessenen" Beleg an dem Tag eintragen, an dem Sie dies festgestellt haben.
In unseren Augen bei Gebrauch des logischen Menschenverstands sollte es jedoch möglich sein, einen vergessenen Beleg nachzutragen. Aber unser Gesetzgeber hat diese Möglichkeit einfach ausgeschlossen, da man als Mensch nichts vergessen darf und sich um nichts anderes kümmern muss, da ja jeder mind. 1 Sekräterin hat, die das sofort eingibt....
Denn selbt bei einer nachträglichen Eingabe eines "vergessenen" Belegs verändern sich ja nicht die getätigten Umsätze, sondern lediglich der Kassenbestand, um den "vergessenen" Beleg.
Sprechen Sie dies unbedingt mit Ihren Steuerberater durch, damit Sie von ihn eine verbindliche Vorgehensweise erhalten.
Sonstiges (an den verschiedesten Stellen)
Kleinere Verbesserungen wurden umgesetzt