Rechtssprechnung ab 01.01.2020

Unsere Software wird die neuen Standards implementiert haben.
Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran.

Vorab:
Wir haben uns für die Hardware TSE Lösung entschieden, da diese (unserer Meinung nach) deutliche Vorteile hat.

Online-Variante:
Sie MÜSSEN IMMER online sein, damit sie Kassieren können.
Jeder Stromausfall oder Internetausfall stoppt ihren komplettes Tagesgeschäft!
Zudem fallen erhebliche Kosten pro Transaktion evtl. auch abhänig von der Verkaufspreishöhe an!
Dies ist fast immer wesentlich teuerer als die Hardwarevariante!
Warum? .... Auch in den Onlinevarianten muss natürlich im Hintergrund auch eine TSE im Backend vorhanden sein! Und so setzen sich die Kosten aus der Hardware TSE + den Onlinegebühren zusammen, die folgerichtig teurer sein müssen als die direkt Hardwarevariante!

Hardware-Variante:
USB / SD Karte anschließen, Und schon können sie loslegen!
Sie müssen jedoch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung TSE (z.B. USB-Stick, SD-Karte, Drucker m. austauschbaerer TSE) erwerben.
Die reinen TSE Kosten hierfür sind leider noch nocht zu 100% fest, liegen aber vorrausichtlich, unverbindlich und unter Vorbehalt bei ca. (netto 180-299) für 3-5 Jahre = ca. 60.- pro Jahr!).
Diese sind leider im Vorfeld zu begleichen. Wem das zuviel ist, der kann allerdings auch kostengünstig Laesing verwenden. Konditionen bitte direkt bei MVV-Leasing erfragen.
Auch müssen sie ihre Kassensoftware auf den aktuellen Stand bringen (updaten)
Wenn sie ein X-beliebiges Hardware-TSE Modul bei xy erwerben (also nicht bei uns), kann nicht garantiert werden dass dieses von ihnen erworbene Modul mit WaWi-Profi 3.x kompatibel ist.

Wichig:
Es wurde die sogenannte Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2020 erlassen!
Beispiel: Kunde kauft Kaugummi für 0,49 €, sie MÜSSEN einen Bon drucken und dem Kunden aushändigen, EGAL ob dieser dann sagt "brauche ich nicht, können sie wegwerfen"
Ähnlich verhält es sich z.B. bei einen Verkauf einer Grußkarte, der Tageszeitung, einer Dose Cola...usw, also bei kleinpreisigen Artikeln!
Bedeutet im Umkehrschluss, dass unser BSI sagt: Ein Verkauf ohne Belegausgabe wurde nie eingegeben und somit unterschlagen!
Was aber totaler Blödsinn ist, da (wir zumindest) erst den Verkauf SPEICHERN dann validieren und danach erst fragen ob ein Bon gedruckt werden soll!
Reden sie mit ihren Steuerberater, um ggf. eine für gültige Belegausgabebefreiung zu beantragen!

Wenn sie einfach mal die Medien einschalten, werden sie bombadiert mit Schlagworten wie: KLIMASCHUTZ, ENERGIEWENDE, ENERGIEEINSPARUNGEN, MÜLLREDUZIERUNG
Klar, aber jeden Bon ausdrucken...kostet ja KEINE ENERGIE und es wird KEIN PAPIER für den Ausdruck benötigt, hierzu werden auch keine Bäume gefällt um das Holz zu Papier zu verarbeiten....
 



Fragen und antworten zur TSE:

TSE, was macht dieses Modul?
Die TSE sorgt dafür, dass die von der Kasse erzeugten Daten manipulationssicher und unveränderbar sind. Dieses Hard- / Softwaremodul vergibt eigene Nummern für Transaktionen und überwacht Beginn und Ende der Vorgänge an der Kasse. Prüfungs- und Steuerrelevante Daten werden mit einer digitalen Signatur versehen und verschlüsselt gespeichert.

TSE, Termin & Fristen
Die zuständige Finanzbehörde hat den Termin zum 1.Januar 2020 für den Einsatz der TSE an Kassen nicht verschoben!
Was jedoch eingefügt wurde ist eine "Nichtbeanstandungsregelung", da es absehbar ist, dass nicht fristgerecht eine flächendeckende Verfügbarkeit der TSE geben wird,
D.h. dass es nicht beanstandet wird, wenn keine TSE eingesetzt wird, falls diese bereits in Auftrag gegeben wurde und noch nicht lieferbar ist.
Hier können dsie das entsprechende Original PDF-Dokument vom Bundesamt für Finanzen einsehen.

Somit können sie also in Ruhe das wichtige Update auf Version 3.70 9.35 zum Jahresende machen,
und dann in 2020 sich um den Erwerb der TSE kümmern.
Warum update auf 3.70 9.35?
Es müssen die neuen Vorschriften und Anforderungen an die Software erfüllt sein. D.h.; Layouts und Auflistungen bein Kassenbons, Journalen, Protokollierungen, Nachverfolgung und Reproduktion.
Diese sind in deisen Update abgedeckt und implementiert.
Im Laufe 2020, spätestens bis zum 30.08.2020 wird der DSFinV-K Export und die Softwareimplementierung zum ansprechen der Hardware TSE verfügbar sein.

Muss eine Kassensoftware ein Zertifikat besitzen?
NEIN, lediglich die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss bei beim Finanzamt gemeldet und registriert sein!
Eine Kasse muss mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sein (Schonfrist bis 01.09.2020).

Hier erhalten sie eine kurze Erklärung und Anleitung zur Umstellung auf Version 3.70 9.35
 
Link zur Bundesdruckerei und Informationen direkt von der Quelle zu TSE und Fiskalisierung